Stand: 2026-11-06
Rechtsstand: TKG und BSI-Gesetz in der Fassung vom 22.10.2026, geprüft am 06.11.2026. Alle Vorlagen haben die Version 1.1 vom 06.11.2026. Ihr Inhalt stammt aus den Fachseiten dieser Website, jede Datei nennt die Quelle. Die Vorlagen sind allgemeine Arbeitshilfen und keine Rechtsberatung, kein amtliches Formular und kein Nachweis, dass eine Pflicht erfüllt ist. Ob und wie eine Pflicht Ihr Unternehmen trifft, klärt im Einzelfall eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Wir haben die Vorlagen sorgfältig erstellt. Für Vollständigkeit und Eignung im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr. Passen Sie die Vorlage an Ihr Unternehmen an und prüfen Sie vor dem Einsatz, ob auf dieser Seite eine neuere Fassung steht.
Sie dürfen die Vorlagen im eigenen Unternehmen nutzen und anpassen. Eine Veröffentlichung oder ein Weiterverkauf ist nicht gestattet.
Welche Vorlagen gibt es?
Vier, je eine für eine Pflicht, an der kleine und mittlere TK-Anbieter häufig ansetzen:
| Vorlage | Format | Wofür | Anleitung |
|---|---|---|---|
| Checkliste Schutzmaßnahmen nach § 165 TKG | Excel | Pflichten nach § 165 Absatz für Absatz, Nachweise, Zuordnung zum Katalog von Sicherheitsanforderungen | Schutzmaßnahmen nach § 165 TKG |
| Benennung Sicherheitsbeauftragter und EU-Ansprechpartner | Word | Bestimmung und Benennung nach § 166 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TKG | Sicherheitsbeauftragter nach § 166 TKG |
| Interner Meldeablauf nach § 168 und § 169 TKG | Excel | Rollen, Fristen, Meldeweg, Fristenrechner, Protokoll und Übungsdrehbuch | Meldung nach § 168 TKG und Datenschutzverletzung nach § 169 TKG |
| Rollenprüfung | Excel | klären, ob und in welcher Rolle Sie TK-Anbieter sind, mit Begründung | Bin ich TK-Anbieter? |

Checkliste Schutzmaßnahmen nach § 165 TKG
Die Checkliste führt jede Pflicht aus § 165 TKG in einer eigenen Zeile, mit dem Verpflichtetenkreis laut Gesetz, geeigneten Nachweisen und der Zuordnung zum geltenden Katalog von Sicherheitsanforderungen Version 2.0 vom 29.04.2020. Den Entwurf Version 2025-10 nennt sie nur zur Information, er ist nicht erlassen. Sie tragen ein, ob die Zeile für Sie gilt, wie Sie sie umsetzen und wo der Nachweis liegt.
Checkliste § 165 TKG herunterladen (Excel, Version 1.1, Stand 06.11.2026)
- Hinweise: Version, Rechtsstand, Katalogstatus, Anleitung in fünf Schritten, Lesart der Spalten, Hinweis, dass § 228 TKG § 165 nicht nennt.
- § 165: 29 Zeilen von Abs. 1 bis Abs. 9, die zehn Mindestmaßnahmen nach Abs. 2a einzeln, Nr. 10 in drei Zeilen.
- Katalog 2.0 Kapitel 3: je Abschnitt 3.1.1 bis 3.9 die wichtigsten Anforderungen in Kurzfassung, dazu Anlage 1 für Anbieter mit eigener IP-Infrastruktur.
- Beispiel: Nachweistabelle eines fiktiven Glasfaser-ISP mit 12 Beschäftigten.
Vorschau der Spalten im Blatt „§ 165“:
| Spalte | Inhalt | Art |
|---|---|---|
| ID, Fundstelle | laufende Nummer (165-01 bis 165-29), Absatz, Satz, Nummer | vorgegeben |
| Gesetzliche Pflicht | Kurzwortlaut, zum Beispiel „Konzepte zur Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme“ | vorgegeben |
| Verpflichtet ist | Verpflichtetenkreis laut Gesetz, etwa „nur bei erhöhtem Gefährdungspotenzial, heute nur 5G-Netzbetreiber“ | vorgegeben |
| Gilt für uns | Auswahl: ja, nein, prüfen | Eingabe |
| Fachliche Empfehlung: geeignete Nachweise | übliche Belege, weder abschließend noch vorgeschrieben | vorgegeben |
| Katalog 2.0 Abschnitt, Katalogentwurf 2025-10 Abschnitt | unsere Zuordnung; der Entwurf nur zur Information | vorgegeben |
| Umsetzung, Nachweis, Verantwortlich | Freitext | Eingabe |
| Status | Auswahl: umgesetzt, teilweise, offen, nicht anwendbar | Eingabe |
| Nächste Überprüfung, Bemerkung | Datum, Freitext | Eingabe |
Anleitung und Erläuterung der Mindestmaßnahmen: Schutzmaßnahmen nach § 165 TKG.
Benennung Sicherheitsbeauftragter und EU-Ansprechpartner
Die Word-Vorlage hält fest, wen die Geschäftsführung als Sicherheitsbeauftragten bestimmt und wen sie als Ansprechpartner mit Sitz in der EU benennt, mit Aufgaben, Befugnissen und Unterschriften. Grau gesetzte Ausfüllhinweise ersetzen Sie durch Ihre Angaben, Seite 2 zeigt ein ausgefülltes Beispiel.
Benennung nach § 166 TKG herunterladen (Word, Version 1.1, Stand 06.11.2026)
Vorschau der Felder:
| Feld | Ausfüllhinweis |
|---|---|
| Unternehmen | Firma, Anschrift, Rolle als Netzbetreiber und/oder Diensteanbieter |
| Rechtsgrundlage | Bestimmung nach § 166 Abs. 1 Nr. 1 TKG, Benennung nach § 166 Abs. 1 Nr. 2 TKG (vorgegeben) |
| Sicherheitsbeauftragte(r), Stellvertretung | Name, Funktion, Telefon und E-Mail der Funktion |
| Aufgaben, Befugnisse | mit Vorschlag, etwa Pflege des Sicherheitskonzepts, Koordination bei Sicherheitsvorfällen, Vortragsrecht bei der Geschäftsführung |
| Zeitbudget und Fortbildung, Berichtsweg | Stunden je Woche, Turnus der Fortbildung, Bericht an die Geschäftsführung |
| EU-Ansprechpartner | Name, Funktion, Anschrift in der Europäischen Union |
| Gültig ab, Unterschriften | Datum, Überprüfung der Besetzung, Unterschrift Geschäftsführung und Sicherheitsbeauftragte(r) |
Anleitung, Anforderungen an die Person und die Frage intern oder extern: Sicherheitsbeauftragter nach § 166 TKG.
Interner Meldeablauf nach § 168 und § 169 TKG
Die Excel-Vorlage bündelt, was im Ernstfall griffbereit sein muss: wer bewertet, wer freigibt und wer meldet, welche Meldung bis wann fällig ist und welcher Meldeweg greift, wenn auch personenbezogene Daten betroffen sind. Der Fristenrechner errechnet aus dem Zeitpunkt der Kenntnis die spätesten Termine.
Meldeablauf nach § 168 und § 169 TKG herunterladen (Excel, Version 1.1, Stand 06.11.2026)
Vorschau der Blätter:
| Blatt | Inhalt |
|---|---|
| Rollen | Bereitschaft Netzbetrieb, Sicherheitsbeauftragter, Geschäftsführung, Datenschutzbeauftragter, Kundenservice, je mit Aufgabe und Vertretung; Name und Erreichbarkeit tragen Sie ein |
| Fristen | bis zu fünf Meldungen nach § 168 an Bundesnetzagentur und BSI, Erstmeldung, zweite Meldung, Benachrichtigung und Verzeichnis nach § 169 |
| Meldeweg | Entscheidungsbaum in sechs Fragen zu § 169, Art. 33 DSGVO und § 168, mit Spalte für die Antwort im Fall |
| Fristenrechner | Zeitpunkt der Kenntnis eintragen, spätester Termin für 24 Stunden, 72 Stunden und einen Monat wird berechnet |
| Protokoll | Datum und Uhrzeit, Ereignis, Rolle, Entscheidung oder Ergebnis, Kürzel |
| Übungsdrehbuch | Tischübung für einen fiktiven VoIP-Anbieter mit Uhrzeiten und Fragen für die Übung |
Anleitung: Meldung nach § 168 TKG für Sicherheitsvorfälle und Datenschutzverletzung nach § 169 TKG für den Meldeweg bei personenbezogenen Daten.
Rollenprüfung: Bin ich TK-Anbieter?
Die Rollenprüfung führt Sie durch die Begriffe nach § 3 TKG und hält für Netz und jedes Produkt fest, welche Rolle Sie haben und warum. Die Spalte „Begründung“ ist das Wichtigste: Sie zeigt bei einer Rückfrage, wie Sie entschieden haben.
Rollenprüfung herunterladen (Excel, Version 1.1, Stand 06.11.2026)
Vorschau der Spalten im Blatt „Rollenprüfung“:
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Prüfschritt | Netz, Öffentlichkeit des Netzes, je Produkt eine Zeile, Grenzfälle, Aktualität der Meldung nach § 5, Folgen der Rolle, Freigabe |
| Hinweis zur Prüfung | Prüffragen, etwa „Erbringen wir den Dienst selbst oder wirken wir nur mit?“ |
| Antwort, Begründung | Ihre Angaben mit Fundstelle im TKG |
| Beleg im Haus | Netzplan, Kundenvertrag, Vorleistungsvertrag |
| Ergebnis | Netzbetreiber, Diensteanbieter, meldepflichtig, offen |
Dazu ein Blatt mit den Begriffen nach § 3 TKG und Prüffragen und ein Blatt mit dem ausgefüllten Beispiel eines Glasfaser-ISP. Anleitung und Grenzfälle: Bin ich TK-Anbieter?.
In welcher Reihenfolge setzen Sie die Vorlagen ein?
Nach unserer Empfehlung zuerst die Rolle, dann die Personen, dann die Maßnahmen und den Ernstfall:
- Rollenprüfung: Sie zeigt, welche Pflichten überhaupt gelten.
- Benennung: Der Sicherheitsbeauftragte führt die übrigen Vorlagen.
- Checkliste § 165: Sie zeigt, welche Maßnahmen umgesetzt und belegt sind.
- Meldeablauf: Er wird mit Namen gefüllt und einmal im Jahr geübt.
Wenn Sie lieber mit einer Einschätzung von außen beginnen, wo Ihr Unternehmen steht, ist die Statusprüfung Stufe 1 der Einstieg.
Drei typische Lücken beim Einsatz von Vorlagen
| Lücke | Ursache | Wirkung | Abhilfe |
|---|---|---|---|
| Vorlage ausgefüllt, nie freigegeben | die Datei bleibt beim Bearbeiter, die Geschäftsführung kennt sie nicht | Rollen und Entscheidungen sind nicht verbindlich, im Ernstfall weiß niemand davon | Freigabe mit Datum und Unterschrift, Ablage im Nachweisordner zum Sicherheitskonzept |
| Rechtsstand nicht nachgezogen | eine ältere Fassung der Vorlage wird weitergeführt | Fristen oder Pflichten stimmen nicht mehr mit dem geltenden Recht überein | Version und Stand in der Datei prüfen, bei Änderungen der Fachseite die neue Fassung übernehmen |
| Spalte Nachweis leer | die Vorlage wird als Fragebogen genutzt, nicht als Nachweisliste | bei einer Überprüfung lässt sich die Umsetzung nicht belegen | je Zeile ein Dokument mit Titel, Datum und Ablageort eintragen |
Wie wir unterstützen
Die Vorlagen reichen für den Einstieg. Wenn Sie Unterstützung bei Checkliste, Benennung, Sicherheitskonzept oder der Übung des Meldeablaufs wollen, sprechen Sie uns an. Grenzfälle der Rollenprüfung gehören in Ihre Rechtsberatung, wir bereiten die technischen Angaben dafür vor. Wir waren als Sicherheitsbeauftragte nach § 166 TKG tätig, haben Sicherheitskonzepte erstellt, aktualisiert und mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.
Häufige Fragen
Muss ich mich für den Download anmelden?+
Ist auch eine Vorlage für das Sicherheitskonzept dabei?+
Sind die Vorlagen amtliche Formulare?+
Wie aktuell sind die Vorlagen?+
Weiterlesen
- § 165 TKG: Schutzmaßnahmen und die zehn Mindestmaßnahmen
- Sicherheitsbeauftragter nach § 166 TKG: Aufgaben und Benennung
- § 168 TKG: Sicherheitsvorfall an BNetzA und BSI melden
- § 5 TKG Meldepflicht: Bin ich TK-Anbieter? Rollen und Grenzfälle
- § 169 TKG: Datenschutzverletzung an BNetzA und BfDI melden
- TKG-Pflichtenstatus: Statusprüfung Stufe 1 für TK-Anbieter
Quellen
- § 3 TKG: Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 2026-11-06)
- § 5 TKG: Meldepflicht (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 2026-11-06)
- § 165 TKG: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 2026-11-06)
- § 166 TKG: Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitskonzept (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 2026-11-06)
- § 168 TKG: Meldung eines Sicherheitsvorfalls (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 2026-11-06)
- § 169 TKG: Daten- und Informationssicherheit (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 2026-11-06)
- Bundesnetzagentur: Katalog von Sicherheitsanforderungen (Katalog 2.0 und Entwurf 2025-10) (abgerufen am 2026-11-06)
- Bundesnetzagentur: Meldung eines Sicherheitsvorfalls nach § 168 TKG (abgerufen am 2026-11-06)
- BfDI: Das Verfahren nach § 169 TKG (abgerufen am 2026-11-06)
Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).
