TKG-Readiness

TKG

Wer hinter TKG-Readiness steht

TKG-Readiness ist ein Angebot der Blackfort Technology UG (haftungsbeschränkt) aus Bonn, seit 2017 inhabergeführt. Wir helfen Betreibern öffentlicher TK-Netze und Anbietern öffentlich zugänglicher TK-Dienste, die Sicherheitspflichten nach dem TKG umzusetzen und nachzuweisen.

Besprechungstisch mit Architekturskizzen und Notizbuch in einem ruhigen Büro bei Abendlicht

Stand: 2026-11-06

Hinter tkg-readiness.de steht die Blackfort Technology UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Robert-Curtius-Straße 8A, 53117 Bonn. Das Unternehmen ist seit 2017 im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen (HRB 23120) und inhabergeführt. Wir arbeiten in Informationssicherheit, Compliance und technischer Umsetzung: Regulatorische Einordnung und Umsetzung in den Systemen kommen bei uns aus demselben Projekt. Gründer und Geschäftsführer ist Christian Gebhardt.

Was TKG-Readiness ist

TKG-Readiness bündelt unser Angebot zur TK-Sicherheit nach dem Telekommunikationsgesetz. Es richtet sich an kleine und mittlere Betreiber öffentlicher TK-Netze und an Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste, auch an Anbieter mit Sitz im Ausland, die in Deutschland tätig sind. Unser Ziel ist TK-Sicherheit nach TKG ohne Großprojekt: Sicherheitskonzept nach § 166 TKG, Sicherheitsbeauftragter und die NIS2-Pflichten im TKG zum Festpreis, geschrieben in der Sprache der Bundesnetzagentur.

Am Ende stehen Arbeitsergebnisse, mit denen Sie weiterarbeiten: ein Sicherheitskonzept, das der Gliederung des Katalogs von Sicherheitsanforderungen folgt, eine geklärte Besetzung der Rolle des Sicherheitsbeauftragten, ein schriftlicher Meldeablauf mit Zuständigkeiten und Nachweise, aus denen Ihre Geschäftsleitung den Umsetzungsstand ablesen kann.

Unsere Leistungen und Festpreise stehen im Überblick auf der Startseite, das Sicherheitskonzept nach § 166 TKG und der Sicherheitsbeauftragte nach § 166 TKG auf eigenen Seiten.

Unsere Erfahrung in der Telekommunikation

Wir waren als Sicherheitsbeauftragte nach § 166 TKG tätig, haben Sicherheitskonzepte erstellt, aktualisiert und mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.

Gründer und Geschäftsführer: Christian Gebhardt

Christian Gebhardt, Geschäftsführer seit 2017

ZeitraumRolleUnternehmen
2021-2024Deputy CISOGothaer Solutions GmbH
2020-2021Information Security OfficerGothaer Solutions GmbH
2021-2023GeschäftsführerArcSin GmbH
2017-2019Spezialist RevisionDeutsche Bank Gruppe
2015-2016Security ConsultantTÜV Trust IT
2014-2015IT Security Consultantexceet Secure Solutions
2007-2014Werkstudent, IT-Solution Architekt, Junior SystemengineerBWI Informationstechnik
  • Ständiges Mitglied der KI-Facharbeitsgruppe
    Allianz für Cyber-Sicherheit / BSI
  • Mitautor: „Leitfaden zu Penetrationstest von Large Language Models“ (ACS/BSI)

Christian Gebhardt gründete Blackfort Technology 2017 - parallel zu seiner Tätigkeit als Revisionsspezialist bei der Deutschen Bank.

Der fachliche Hintergrund, den er mitbrachte, prägt bis heute die Arbeitsweise von Blackfort. Er begann als Werkstudent bei der BWI Informationstechnik, dem IT-Dienstleister der Bundeswehr, und blieb dort sieben Jahre, ab 2011 als IT-Solution Architekt und Systemengineer verantwortlich für Verzeichnisdienste, Identity- und Access-Management und die PKI der BWI auf Basis der PKI der Bundeswehr. Es folgten Stationen bei exceet Secure Solutions in der Gematik-Telematikinfrastruktur mit Schwerpunkt PKI und Hardware Security Modules, und bei TÜV Trust IT, wo er ISO-27001-ISMS-Aufbauprojekte bei kommunalen Unternehmen der kritischen Infrastruktur leitete.

Die Deutsche Bank eröffnete die Perspektive der unabhängigen Prüfung: Prüfungsleitung in streng regulierten Bereichen - BAIT, MaRisk, ZAG, KRITIS - zu Themen wie Informationssicherheitsmanagement, Zahlungsverkehr, PKI und Rechenzentrumsicherheit, die mitunter zeigt, wie weit auseinander dokumentierte Anforderungen und gelebte Praxis manchmal liegen können.

Nach seiner Tätigkeit als Information Security Officer bei der Gothaer Solutions GmbH übernahm er 2021 als Deputy CISO die fachliche Leitung des Informationssicherheitsteams - mit direkter Berichtslinie an den IT-Vorstand.

Parallel leitete er von 2021 bis 2023 als Geschäftsführer die ArcSin GmbH, ein Unternehmen im Bereich künstliche Intelligenz und Kryptografie mit Schwerpunkt auf massiv-paralleler Verarbeitung in verteilten Systemen. Eine frühe Auseinandersetzung mit KI-Architektur - bevor das Thema für Sicherheitsorganisationen zum Standardthema wurde.

Im Bereich KI-Sicherheit ist er ständiges Mitglied der KI-Facharbeitsgruppe der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS/BSI). Am „Leitfaden zu Penetrationstest von Large Language Models“ der ACS (2025) hat er als Mitautor mitgeschrieben und den ersten Entwurf verfasst. Diese Mitarbeit betrifft KI-Sicherheit. TKG-Readiness ist kein Angebot des BSI oder der Bundesnetzagentur.

Arbeitsweise von Blackfort Technology in fünf Schritten: Systeme und Abhängigkeiten verstehen, Risiken erkennen, Maßnahmen ableiten, technisch umsetzen, Nachweise ablegen.
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.So arbeiten wir: fünf Schritte von der Bestandsaufnahme bis zum Nachweis. Eigene Darstellung.

Wie wir arbeiten

Unser Vorgehen hat fünf Schritte:

  1. Systeme und Abhängigkeiten verstehen: welche Dienste, Anlagen, Dienstleister und Plattformen Ihr Betrieb braucht.
  2. Risiken erkennen: wo Maßnahmen fehlen oder nicht wirken.
  3. Maßnahmen ableiten: ein priorisierter Plan mit Verantwortlichen und Reihenfolge.
  4. Technisch umsetzen: wir setzen mit Ihren Teams Konfiguration, Prozesse und Dokumentation um.
  5. Nachweise ablegen: so, dass Geschäftsleitung und Prüfer nachvollziehen können, was umgesetzt ist.

Ihre Anfrage nimmt Christian Gebhardt als Gründer und Geschäftsführer entgegen; wer im Projekt mitarbeitet, legen wir mit dem Angebot fest. Wir arbeiten auf Deutsch oder Englisch, per Videokonferenz und vor Ort, wo das Projekt es braucht.

Anbieterangaben

Anbieter dieser Website und Vertragspartner für alle Leistungen von TKG-Readiness ist:

Blackfort Technology UG (haftungsbeschränkt)
Ernst-Robert-Curtius-Straße 8A
53117 Bonn

Vertreten durchChristian Gebhardt, Geschäftsführer
RegistergerichtAmtsgericht Bonn, HRB 23120
Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerDE315836437
Telefon+49 (0) 228 29978061
E-Mailinfo@blackfort-tec.de
Firmenwebsitewww.blackfort-tec.de

Die vollständige Anbieterkennzeichnung steht im Impressum. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Warum wir keine Kunden nennen

Wir nennen auf dieser Website keine Kunden, weil Vertraulichkeit zur Beratung gehört. Statt Referenzen zeigen wir unsere Methode und Beispielergebnisse.

Blackfort Technology ist Partner von Tenable, Rapid7 und DigiCert. Diese Partnerschaften betreffen Sicherheitswerkzeuge und Zertifikatsdienste.

Was Sie von uns erwarten können

  • Aussagen zu Gesetz und Verordnung belegen wir mit der Fundstelle und dem Stand-Datum.
  • Wir sagen, was das Gesetz verlangt, was unsere Empfehlung ist und was ein Beispiel ist, und trennen das sichtbar.
  • Zum TKG und anderen Rechtsnormen geben wir allgemeine Informationen. Die rechtliche Einordnung Ihres Falls gehört in die Hand einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Häufige Fragen

Ist Blackfort Technology im Auftrag der Bundesnetzagentur oder des BSI tätig?+
Nein. TKG-Readiness ist ein unabhängiges Angebot von Blackfort Technology und steht in keiner Verbindung zur Bundesnetzagentur oder zum BSI. Die Mitarbeit von Christian Gebhardt in der Allianz für Cyber-Sicherheit betrifft KI-Sicherheit.
Wo sitzt Blackfort Technology?+
In Bonn, Ernst-Robert-Curtius-Straße 8A. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Ist TKG-Readiness ein eigenes Unternehmen?+
Nein. TKG-Readiness ist ein Angebot der Blackfort Technology UG (haftungsbeschränkt). Angebote, Verträge und Rechnungen kommen von Blackfort Technology.
Wer bearbeitet meine Anfrage?+
Ihre Anfrage nimmt Christian Gebhardt als Gründer und Geschäftsführer entgegen. Wer im Projekt mitarbeitet, legen wir mit dem Angebot fest.

Weiterlesen

Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).