TKG-Readiness - ein Angebot von Blackfort Technology

Einstieg zum Festpreis

Statusprüfung Stufe 1: wo Ihr Unternehmen bei der TK-Sicherheit nach TKG steht

Die Statusprüfung Stufe 1 zeigt in begrenztem Umfang, wie weit Ihr Sicherheitskonzept und Ihre Maßnahmen vom geltenden TKG entfernt sind und was Sie zuerst angehen sollten. Sie beruht auf Ihren Unterlagen und einem Interview. Den Festpreis rechnen wir einmal voll auf eine Überarbeitung des Sicherheitskonzepts an, wenn Sie diese binnen 60 Tagen nach Übergabe der Ergebnisse beauftragen.

Wofür die Statusprüfung gedacht ist

Seit dem 6. Dezember 2025 stehen die NIS2-Pflichten für TK-Anbieter im TKG: zehn Mindestmaßnahmen nach § 165 Abs. 2a, Pflichten der Geschäftsleitung, neue Meldestufen nach § 168 und die Registrierung beim BSI nach § 33 BSIG. Das Sicherheitskonzept nach § 166 TKG muss die Maßnahmen zu § 165 Abs. 1 bis 7 beschreiben, ein Konzept mit Stand vor Dezember 2025 deckt die seitdem geltenden Pflichten nur ab, wenn es angepasst wurde.

Viele kleine und mittlere Anbieter wissen deshalb nicht genau, wie weit ihr Konzept vom geltenden Recht entfernt ist und ob eine Überarbeitung, eine Kompakt-Überarbeitung oder nur das NIS2-Umsetzungspaket der richtige nächste Schritt ist. Die Statusprüfung beantwortet genau diese Frage, bevor Sie größere Arbeiten beauftragen.

Wenn Sie schon wissen, dass Ihr Konzept überarbeitet werden muss, brauchen Sie die Statusprüfung nicht. Dann beauftragen Sie die Überarbeitung direkt.

Was Sie am Ende erhalten

Die Ergebnisse bekommen Sie schriftlich und besprechen sie mit uns. Ab der Übergabe läuft die Frist für die Anrechnung.

  1. 01

    Einordnung

    Ihre Einordnung nach den gesetzlichen Merkmalen mit den Pflichtenbereichen, die Konzept und Maßnahmen abbilden sollten, offene Grenzfälle ausdrücklich gekennzeichnet.

  2. 02

    Abgleichtabelle

    Je Prüfpunkt der Befund in Ihrem Konzept und unsere Einschätzung: abgedeckt, teilweise, fehlt oder veraltet.

  3. 03

    Maßnahmenliste

    Die offenen Punkte mit Priorität und dem passenden nächsten Schritt, ob im Konzept, in einem Verfahren oder bei der Geschäftsleitung.

  4. 04

    Vorlage Meldeablauf

    Rollen, Meldestufen nach § 168 TKG und Empfänger als Vorlage, die Sie an Ihr Unternehmen anpassen.

  5. 05

    Empfehlung zum nächsten Schritt

    Ob eine Überarbeitung, eine Kompakt-Überarbeitung, das NIS2-Umsetzungspaket oder keine weitere Leistung zu Ihrer Lage passt.

  6. 06

    Ergebnisbesprechung

    Wir gehen die Ergebnisse mit Ihnen per Videokonferenz durch und beantworten Ihre Fragen.

Beispielergebnis: Abgleichtabelle eines Glasfaser-ISP

So sieht ein Ausschnitt aus der Abgleichtabelle aus. Das Beispiel ist erfunden und betrifft keinen Kunden: ein regionaler Glasfaser-ISP mit 12 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Mio. €, FTTH-Netz in drei Gemeinden, Internetzugang und Telefonie. Das Sicherheitskonzept stammt von 2019 und folgt noch § 109 TKG alter Fassung.

PrüfpunktBefund beim Beispiel-ISPEinschätzungPrioritätNächster Schritt
RolleBetreibt ein eigenes FTTH-Netz und bietet öffentlich zugängliche Dienste an. Zusätzlich WLAN in zwei Mehrfamilienhäusern eines Vermieters.Netzbetreiber; WLAN in den Mietshäusern als Grenzfall offenmittelGrenzfall WLAN anwaltlich klären lassen
Einordnung nach § 28 BSIG und Registrierung nach § 33 BSIGunter 50 Beschäftigte, Umsatz unter 10 Mio. €; keine Registrierung beim BSIwichtige Einrichtung nach den Merkmalen; Registrierung fehlthochRegistrierung über das Unternehmenskonto, mit unserer Begleitung
Sicherheitsbeauftragter und EU-AnsprechpartnerSicherheitsbeauftragter benannt, ausgeschieden 2025; EU-Ansprechpartner nicht benanntfehlthochRolle neu bestimmen, Ansprechpartner benennen
Sicherheitskonzept: Netz- und Dienstbeschreibungzweites Ausbaugebiet und Telefonie fehlenveraltethochim Konzept nachtragen, Vorlage nach § 166 Abs. 4 Satz 2
Mindestmaßnahmen § 165 Abs. 2a Nr. 1 bis 10Backup und Zugriffskontrolle beschrieben; Lieferkette, Wirksamkeitsbewertung, MFA nichtteilweisehochfehlende Maßnahmen ins Konzept, MFA für Fernzugriffe zuerst
Geschäftsleitung nach § 165 Abs. 2b bis 2dkeine dokumentierte Überwachung, keine SchulungfehltmittelBerichtsweg festlegen, Schulung planen
Meldeweg nach § 168 TKGMeldeplan verweist auf die frühere Meldepflicht, BSI nicht genanntveraltethochMeldeablauf an Bundesnetzagentur und BSI mit 24-Stunden-Erstmeldung, ausgehend von der Vorlage
Umsetzungserklärungletzte Erklärung von 2019veraltetmittelmit dem überarbeiteten Konzept neu abgeben

Fiktives, verkürztes Beispiel ohne Bezug zu einem Kunden. Einschätzungen und Prioritäten sind illustrativ und fachlich, sie ersetzen keine rechtliche Bewertung. Die echte Abgleichtabelle umfasst alle Prüfpunkte, die für Ihre Einordnung gelten.

Was wir in der Statusprüfung tun

Fünf Bausteine für eine Gesellschaft, auf Grundlage Ihrer Unterlagen und eines Interviews.

Welche Pflichtenbereiche?

Fachliche Einordnung

Wir ordnen Ihr Unternehmen anhand der gesetzlichen Merkmale ein (Netz oder Dienst, Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme) und zeigen, welche Pflichtenbereiche aus TKG und BSIG für diese Einordnung in Sicherheitskonzept und Maßnahmenliste abzubilden sind. Grenzfälle, etwa ob ein Angebot öffentlich zugänglich ist, benennen wir als offen und empfehlen dafür eine anwaltliche Klärung.

NIS2-Pflichten für TK-Anbieter

Was fehlt im Konzept?

Abgleich Ihres Sicherheitskonzepts

Ihr vorhandenes Konzept gegen § 166 Abs. 1 TKG und die Mindestmaßnahmen nach § 165 Abs. 2a TKG: was abgedeckt ist, was fehlt und was veraltet ist.

Sicherheitskonzept nach § 166 TKG

Womit anfangen?

Priorisierte Maßnahmenliste

Die offenen Punkte in einer Reihenfolge, die Sie abarbeiten können, mit dem Hinweis, welche davon ins Sicherheitskonzept gehören.

Schutzmaßnahmen nach § 165 TKG

Wer meldet was, bis wann?

Vorlage für den Meldeablauf

Eine Vorlage für den internen Meldeablauf nach § 168 TKG mit den Meldestufen an Bundesnetzagentur und BSI, die Sie an Ihr Unternehmen anpassen.

Meldung von Sicherheitsvorfällen nach § 168 TKG

Beim BSI registriert?

Begleitung der BSI-Registrierung

Fachliche Begleitung der Registrierung nach § 33 BSIG. Die Registrierung selbst nehmen Sie über das Konto Ihres Unternehmens vor.

Festpreis und Anrechnung

Die Statusprüfung kostet einen Festpreis je Gesellschaft, alle Beträge netto zzgl. USt.:

Leistungbis 49 Beschäftigteab 50 Beschäftigten
Statusprüfung Stufe 1 „NIS2-Pflichtenstatus TK“2.400 €3.400 €
zum Vergleich: Überarbeitung des Sicherheitskonzepts nach § 166 TKG7.900 €12.900 € (50 bis 249 Beschäftigte)
zum Vergleich: Kompakt-Überarbeitung (unter 10 Beschäftigte, ein Netz, Konzept vorhanden, keine offenen Beanstandungen der Bundesnetzagentur)4.900 €-

Einmalige Vollanrechnung auf eine Überarbeitung des Sicherheitskonzepts, wenn sie binnen 60 Tagen nach Übergabe der Ergebnisse beauftragt wird. Auf das einzeln gebuchte NIS2-Umsetzungspaket wird nicht angerechnet. Für die Preisstufe zählen die Beschäftigten der beauftragenden Gesellschaft nach Köpfen am Tag der Beauftragung. Arbeit per Videokonferenz. Der Festpreis der Statusprüfung gilt ab 50 Beschäftigten ohne Obergrenze, auch für 5G-Netze. Für eine Überarbeitung ab 250 Beschäftigten oder für 5G-Netze und für mehrere Gesellschaften erstellen wir ein Angebot nach Sichtung. Anbieter mit Sitz im Ausland können die Statusprüfung auf Englisch beauftragen, die Preise dafür stehen auf der englischen Startseite. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB).

So läuft die Statusprüfung ab

Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zur Übergabe der Ergebnisse.

  1. 1

    Erstgespräch

    Netz, Dienste, Beschäftigtenzahl und vorhandene Unterlagen. Unverbindlich, per Videokonferenz oder Telefon.

  2. 2

    Unterlagen

    Sie senden uns Ihr Sicherheitskonzept, die letzte Umsetzungserklärung und vorhandene Schreiben der Bundesnetzagentur.

  3. 3

    Interview

    Ein Termin mit Technik und Geschäftsleitung zu Netz, Diensten, Dienstleistern und Organisation.

  4. 4

    Auswertung

    Wir ordnen Ihr Unternehmen ein, gleichen das Konzept mit dem geltenden Recht ab, priorisieren die offenen Punkte und stellen die Vorlage für den Meldeablauf bereit.

  5. 5

    Übergabe

    Sie erhalten die Ergebnisse schriftlich und besprechen sie mit uns. Ab der Übergabe läuft die Frist für die Anrechnung.

Die Statusprüfung schreibt Ihr Konzept nicht fort. Sie zeigt, ob eine Überarbeitung, eine Kompakt-Überarbeitung oder das Umsetzungspaket der passende nächste Schritt ist.

Ablauf der Statusprüfung Stufe 1 in fünf Schritten: 1. Erstgespräch, 2. Unterlagen (Sicherheitskonzept, letzte Umsetzungserklärung, Schreiben der Bundesnetzagentur), 3. Interview mit Technik und Geschäftsleitung, 4. Auswertung (Einordnung, Konzeptabgleich, Priorisierung, Vorlage für den Meldeablauf nach § 168 TKG), 5. Übergabe der Ergebnisse. Ab der Übergabe läuft die Frist von 60 Tagen für die Anrechnung auf eine Überarbeitung des Sicherheitskonzepts.
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Ablauf der Statusprüfung Stufe 1. Eigene Darstellung.
Christian Gebhardt, Gründer und Geschäftsführer von Blackfort Technology

Ihr Ansprechpartner

Christian Gebhardt · Gründer und Geschäftsführer, Blackfort Technology

Ihr Ansprechpartner ist Christian Gebhardt, Gründer und Geschäftsführer. Wer im Projekt mitarbeitet, legen wir mit dem Angebot fest.

Auf Ihre Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.

Profil auf LinkedIn

Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung

Die Statusprüfung ist eine fachliche Prüfung zur IT- und TK-Sicherheit. Wir ordnen Ihr Unternehmen nach den gesetzlichen Merkmalen ein und gleichen Ihr Konzept mit Gesetz und Katalog von Sicherheitsanforderungen ab. Eine verbindliche rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört in die Hand einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Wo die Einordnung an einer Rechtsfrage hängt, etwa ob ein WLAN in einem Mietshaus ein öffentlich zugänglicher Dienst ist, schreiben wir das als offenen Punkt in die Ergebnisse und empfehlen eine anwaltliche Klärung.

Was nach der Statusprüfung kommt

Zeigt die Statusprüfung, dass Ihr Konzept überarbeitet werden muss, bringen wir es auf den geltenden Rechtsstand, bereiten Umsetzungserklärung und Vorlage vor und beantworten eine Rückfragerunde der Bundesnetzagentur. Für kleine Netze gibt es die Kompakt-Überarbeitung. Ist das Konzept auf geltendem Stand und fehlen ein ausgearbeiteter Meldeablauf, Nachweise für die Geschäftsleitung oder die BSI-Registrierung, passt das NIS2-Umsetzungspaket. Es arbeitet den Meldeablauf für Ihr Unternehmen aus, die Statusprüfung liefert dafür die Vorlage. Umfang und Festpreise stehen auf der Seite „Sicherheitskonzept nach § 166 TKG“.

Sie sind nicht verpflichtet, eine Folgeleistung bei uns zu beauftragen. Die Ergebnisse sind so geschrieben, dass Ihr Team oder ein anderer Dienstleister damit weiterarbeiten kann.

Unsere Erfahrung mit TK-Sicherheit

Wir waren als Sicherheitsbeauftragte nach § 166 TKG tätig, haben Sicherheitskonzepte erstellt, aktualisiert und mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. Kundennamen nennen wir nicht.

Was wir von Ihnen brauchen

Unterlagen

Das aktuelle Sicherheitskonzept, die letzte Umsetzungserklärung und Schreiben der Bundesnetzagentur, soweit vorhanden.

Ansprechpartner

Eine Person aus Technik oder Betrieb und die Geschäftsleitung für das Interview.

Eckdaten

Beschäftigtenzahl der Gesellschaft, betriebene Netze und angebotene Dienste.

Was nicht enthalten ist

Damit der Festpreis gilt, ist der Umfang der Statusprüfung begrenzt. Nicht enthalten sind:

  • mehrere Gesellschaften oder getrennte Konzepte je Netz
  • Vor-Ort-Termine sowie technische Prüfungen oder Scans
  • die Überarbeitung des Sicherheitskonzepts oder seine Neuerstellung (nach Angebot)
  • laufende Korrespondenz mit Bundesnetzagentur oder BSI
  • Rechtsberatung
  • eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung im BSI-Portal; die steht auf https://nis2-readiness.de

Unsere Einordnung ist fachlich. Ob eine Pflicht in Ihrem Fall rechtlich besteht, klärt im Zweifel eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Für wen ist die Statusprüfung gedacht?+

Für Betreiber öffentlicher TK-Netze und Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste, die nicht sicher wissen, wie weit ihr Sicherheitskonzept vom geltenden Recht entfernt ist: Glasfaser-ISP, Stadtwerke mit TK-Sparte, Kabel- und WLAN-Netze, regionale Carrier, VoIP- und Cloud-Telefonie-Anbieter.

Was ist, wenn wir noch gar kein Sicherheitskonzept haben?+

Dann gibt es nichts abzugleichen, und die Statusprüfung ist meist nicht der richtige Einstieg. Für eine Neuerstellung erstellen wir ein Angebot nach einem Erstgespräch.

Wie funktioniert die Anrechnung?+

Beauftragen Sie binnen 60 Tagen nach Übergabe der Ergebnisse eine Überarbeitung Ihres Sicherheitskonzepts, rechnen wir den Preis der Statusprüfung einmal voll darauf an. Auf das einzeln gebuchte NIS2-Umsetzungspaket wird nicht angerechnet.

Wonach richtet sich die Preisstufe?+

Nach den Beschäftigten der Gesellschaft, die beauftragt, gezählt nach Köpfen am Tag der Beauftragung. Umsatz, Bilanzsumme oder die EU-Definition kleiner Unternehmen spielen für den Preis keine Rolle.

Ist die Statusprüfung eine Rechtsberatung?+

Nein, sie ist eine fachliche Einordnung. Die Abgrenzung steht oben im Abschnitt „Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung“.

Warum heißt die Leistung „NIS2-Pflichtenstatus TK“?+

So heißt sie in unseren Schreiben an TK-Anbieter. Gemeint ist der Stand Ihres Konzepts und Ihrer Maßnahmen gegenüber den Sicherheitspflichten, die seit Dezember 2025 im TKG stehen. Eine rechtliche Feststellung Ihrer Pflichten ist es nicht.

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Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).

Stand: 2026-11-06

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Wo steht Ihr Sicherheitskonzept?

Im Erstgespräch klären wir, ob die Statusprüfung zu Ihrer Lage passt oder ob Sie direkt mit einer Überarbeitung besser fahren.